Die außerordentliche Hauptversammlung der innogy SE hat am 04 März.2020 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die E.ON Verwaltungs SE beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 02. Juni 2020 in das Handelsregister eingetragen.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft im Handelsregister vom 02.06.2020:
Die außerordentliche Hauptversammlung der innogy SE vom 04.03.2020 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE (Hauptaktionärin) mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 30592), gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wird gleichzeitig mit Eintragung der Verschmelzung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.01.2020 mit der E.ON Verwaltungs SE mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 30592) gemäß §§ 2 Nr. 1, 60 ff UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. (…)
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden E.ON Verwaltungs SE am 02.06.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Zielgesellschaft:
innogy SE (ISIN: DE000A2AADD2 / WKN: A2AADD)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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